Beitragsordnung des Vereins Sportkegler Münstermaifeld
(nachfolgend Verein genannt)
Stand: 01.01.2020
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitrags-verpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beiträge und Gebühren
- Der Mitgliedsbeitrag, sowie Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Das Leitungsteam kann in begründeten Fällen Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
- Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.
- Der Eintritt in den Verein ist gebührenfrei.
- Die festgesetzten Beiträge sind halbjährlich zu folgenden Terminen fällig:
jeweils zum 1. Werktag im Januar
jeweils zum 1. Werktag im Juli Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. - Beschließt die Mitgliederversammlung eine Erhöhung des Beitrages, der Aufnahmegebühren und/oder Umlagen, so wird die jeweilige Erhöhung erstmalig zum Fälligkeitstermin des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
- Der mindest zu entrichtende Beitrag durch die aktiven Vereinsmitglieder richtet sich nach den Vorgaben der allgemeinen Förderbedingungen des Sportbundes Rheinland (SBR) im Rahmen der Zuschussrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
Damit ist die Voraussetzung der Bezuschussung durch den SBR gewährleistet.
Legende:
BK = Beitragsklasse
Schlüssel = Unterteilung der Beitragsklasse
BK: | Schlüssel: | Art: (Mitgliederstatus) | Beitrags-Satz: | mtl. Mitgl.-Beitrag: | Halbjahr: |
18 | 01 | Ehrenmitglieder
| Beitragsfrei | Beitragsfrei | Beitragsfrei |
02 03 04 05 | Aktive Jugendliche (bis 17 Jahre) | 100% 75% 50% 25% | 4,50 € 3,38 € 2,25 € 1,13 € | 27,00 € 20,25 € 13,50 € 6,75 € | |
06 07 08 09 | Aktive Auszubildende, Schüler, Studenten (ab 18 Jahre) | 100% 75% 50% 25% | 5,00 € 3,75 € 2,50 € 1,25 € | 30,00 € 22,50 € 15,00 € 7,50 € | |
19 | 10 11 12 13 | Aktive Erwachsene (ab 18 Jahre) | 100% 75% 50% 25% | 6,00 € 4,50 € 3,00 € 1,50 € | 36,00 € 27,00 € 18,00 € 9,00 € |
14 15 16 17 | Inaktive Mitglieder | 100% 75% 50% 25% | 4,50 € 3,38 € 2,25 € 1,13 € | 27,00 € 20,25 € 13,50 € 6,75 € |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Maßgebend für den altersbedingten Mitgliederstatus ist das Lebensalter, welches im Wirtschaftsjahr erreicht wird.
- Sofern weitere Familienangehörige Mitglied beim Verein werden, kann der Verein einen Familienbeitrag gewähren. Die Ermäßigung errechnet sich aus der Zuordnung gem. Tabelle § 2. Erläuterung zum Familienbeitrag: 1. Familienmitglied: 100%
2. Familienmitglied: 75%
3. Familienmitglied: 50%
4. Familienmitglied: 25%
Jedes weitere Familienmitglied: beitragsfreiInaktive Mitglieder zahlen den in Tabelle § 2 BK 19/14 dargestellten Beitrag, die Entrichtung eines höheren Beitrages ist auf freiwilliger Basis jederzeit möglich.Das Leitungsteam entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge. - Ermäßigte Beitragsformen des Beitragsschlüssels müssen beantragt, die Begründung auf Verlangen des Leitungsteams nachgewiesen werden. Das Leitungsteam entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
- Als Wirtschaftsjahr zählt der 01.01. p. a. bis zum 31.12. p. a.
- Änderungen der persönlichen Verhältnisse sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird zu dem gem. §2 Ziff. 4 festgelegten Fälligkeitsterminen eines jeden Jahres erhoben. Zur Vereinfachung werden die Mitglieder bei Eintritt in den Verein gebeten das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zu nutzen.
Für die rechtzeitige Mitteilung bei Änderung der Bankverbindung ist das Mitglied während der Dauer seiner Mitgliedschaft selbst verantwortlich. - Ungerechtfertigte Rücklastschriften (z. B. wegen fehlender Deckung, ungültiger Bankverbindung, etc.) werden dem Mitglied zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen der rücklaststellenden Bank in Rechnung gestellt.
- Mit Beginn der Mitgliedschaft wird der fällige Jahresbeitrag anteilmäßig vom Eintrittsdatum bis zum nächsten Fälligkeitstermin monatlich berechnet.
- Bei Verlust der Mitgliedschaft gem. § 3 der Satzung sind Verpflichtungen dem Verein gegenüber bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu erfüllen.
- Für zusätzliche Angebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, außersportliche Angebote, etc.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Unterschriften:
Münstermaifeld, 21.07.2017
Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet
------------------------------ -------------------------------
Vorsitzender Leitungsteam Geschäftsführer